Dachdecker im Reisegewerbe!!

Diese Seite ist KEINE Werbung und dient lediglich der Information!!

Für alle Dachdeckerarbeiten bin ich im Reisegewerbe nach §55 GewO tätig!

Was ist ein Reisegewerbe?
Das Reisegewerbe zeichnet sich dadurch aus, dass der Gewerbetreibende keinen festen Standort für seine Firma hat und Dienstleistungen anbietet ohne eine vorherige Bestellung.
Als Reisegewerbetreibender gehe also ICH auf die Kunden zu, nicht anders rum. Die Rechtslage besagt, dass ich keine Werbung für mein Reisegewerbe machen darf, da ich sonst den Eindruck erwecken könnte, dass es sich um ein stehendes Gewerbe handelt und damit würde ich der Handwerksordnung und damit dem Meisterzwang unterliegen. Als Reisegewerbe unterliege ich aber der Gewerbeordnung und bin von dem Meisterzwang befreit.

Gesetzeslage!
Das Reisegewerbe wird in Teil III der Gewerbeordnung geregelt. Dort ist das Reisegewerbe folgendermaßen definiert (§ 55 GewO):(1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs. 2) oder ohne eine solche zu haben 1. selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 2. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Beschränkungen handwerklicher Berufsausübung durch den Meisterzwang bestehen nach der Handwerksordnung nur für das so genannte, stehende Gewerbe, nicht für das Reisegewerbe. In §1 HwO heißt es: (1) Der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Da die Tätigkeit im Reisegewerbe nicht in die Handwerksrolle eingetragen wird, ist sie vom Meisterzwang nicht betroffen.

Was bedeutet das in meinem Fall?
Ich betreibe ein stehendes Gewerbe, den Holz- und Bautenschutz, den Hausmeisterservice, Garten- und Grundstückspflege und Einbau von genormten Baufertigteilen. Für dieses Gewerbe habe ich einen Standort, eine E-Mail Adresse und eine Telefonnummer über die man mich beauftragen kann.
Zusätzlich habe ich eine Reisegewerbe, in dem ich Dachdeckerarbeiten ausführen darf. Da ich gelernter Dachdecker bin, aber keinen Meistertitel habe, ist das eine Möglichkeit für mich, meinen Beruf mit meiner Selbstständigkeit zu kombinieren.
Als Reisegewerbetreibender, darf ich keine Werbung machen für meine Dienste und ich darf hier keine Kontaktnummer für mein Reisegewerbe da lassen, aber ich darf Sie zurückrufen, wenn Sie Fragen rund um meinen Beruf und mein Reisegewerbe haben. Nutzen Sie dafür bitte mein Kontaktformular und hinterlassen Sie mir Ihre Telefonnummer, dann rufe ich gerne zurück.

Welche Leistungen fallen unter mein Reisegewerbe?
Ich biete alles an, was mit dem Dach zu tun hat. Vom Austausch einzelner Dachpfannen, über das erneuern einer Regenrinne, über das Verschiefern von Schornsteinen, bis zu dem Bau eines Carports. Auch gesamte Dachflächen, decke ich neu ein. 


Die angegebene Telefonnummer auf dieser Website gilt nicht für meine Dachdeckertätigkeiten, sondern gilt ausschließlich für mein stehendes Gewerbe!

Ich danke für Ihr Verständnis für die rechtliche Situation.